Härtebereiche für Trinkwasser
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Geprüft vom Institut Fresenius – unser Trinkwasser erfüllt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Die Untersuchungsergebnisse des Institutes Fresenius, Göttingen, sind den Grenzwerten der gültigen Fassung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 gegenübergestellt.
Das untersuchte Trinkwasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben kann sich die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers ändern, z. B. durch jahreszeitlich oder niederschlagsbedingte sowie sonstige Schwankungen der Rohwasserqualität, oder durch Reaktion in den Versorgungsleitungen. Eine Haftung aufgrund der Analyseangaben muss daher ausgeschlossen werden.
Bis zu Ihrem Wasseranschluss (Hauptabsperrvorrichtung) garantieren wir als Wasserversorger für die Qualität des Trinkwassers. Die Hausinstallation und der Erhalt der Trinkwasserqualität im Gebäude fallen in den Zuständigkeitsbereich des Hauseigentümers. Für die Werkstoffauswahl der Hausinstallation muss der Rat eines zugelassenen Fachinstallateurs eingeholt werden.
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Untersuchungsergebnisse nach aktueller Trinkwasserverordnung für das jeweilige Versorgungsgebiet
VG 08
Gemeinde Ronneburg
Info: Die Funktion über BDEW steht aktuell noch nicht zur Verfügung.
VG 09
Gelnhausen-Hailer, Gelnhausen Meerholz, Linsengericht Lützelhausen, Linsengericht Großenhausen
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Die Wasserdaten für Ihre Adresse online nachschlagen.
Geben Sie nach dem Klick einfach Ihre Adresse ein und erfahren Sie mehr zu Wasserqualität, Preisen und Leistungen Ihres Wasserversorgers.
Gut zu wissen:
Wo Wasser fließt, kann es auch einmal zu einem Rohrbruch kommen, und dann ist schneller Einsatz vor Ort unerlässlich. Die Stadtwerke Gelnhausen sind dabei so organisiert, dass die Arbeiten bei derartigen Schäden im Leitungsnetz des Versorgungsgebietes nach längstens 30 Minuten aufgenommen werden. Zeitgleich werden sofort Maßnahmen eingeleitet, um den Schaden unter Kontrolle zu bringen und die Reparatur zu veranlassen.
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Welche Werkstoffe zu Ihrem Trinkwasser passen – nach den Regeln der Trinkwasserverordnung.
Die novellierte Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (TrinkwV 2001) legt nicht nur Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers fest, sie enthält auch Regelungen, dass das Trinkwasser bei dessen Aufbereitung und Verteilung nicht durch die Werkstoffe und Materialien der mit dem Wasser in Berührung kommenden Anlagenteile in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird.
Die TrinkwV 2001 nimmt dabei Bezug auf verschiedene Normen und technische Regelwerke. Beispielsweise werden die Wechselwirkungen zwischen metallischen Werkstoffen und dem Wasser in der DIN EN 12502, Teil 1 bis 5 (März 2005) sowie der DIN 50930, Teil 6 (August 2001), in Form von Wahrscheinlichkeitsaussagen über die Korrosionsart und Korrosionserscheinungen beschrieben.
Die in der Hausinstallation verwendeten Materialien sind auf das Trinkwasser abzustellen und nicht umgekehrt. Der Hauseigentümer sowie der von ihm beauftragte Installateur sind verpflichtet, für die Ausführung installationstechnischer Arbeiten Informationen über die örtliche Wasserqualität einzuholen und die von ihm zur Verwendung vorgesehenen Materialien auf ihre Geeignetheit für das konkret vorhandene Wasser zu prüfen.
In der beiliegenden Tabelle sind Informationen über das korrosionsrelevante Verhalten des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Gelnhausen enthalten, so dass die Einsatzmöglichkeiten verschiedener metallischer Werkstoffe in Trinkwasserinstallationen beurteilt werden können. Danach ergeben sich hinsichtlich der Korrosion metallischer Werkstoffe mögliche Einsatzbeschränkungen für einzelne Werkstoffvarianten.
Die Korrosion, ihre Erscheinungsformen und deren Ausmaß werden durch Eigenschaften und Art des Werkstoffes, der Wasserbeschaffenheit, der Installationsausführung (z. B. Verarbeitung, verwendete Materialien und Ausführungen bei Verbindungstechniken, Alter) und den Betriebsbedingungen (z. B. Fließgeschwindigkeit, verbrauchsabhängige Entnahmegewohnheiten, Stagnationszeiten) beeinflusst.
Wegen der komplexen Zusammenhänge zwischen diesen Einflussgrößen und wegen der bei einigen Korrosionsarten ausgeprägten Abhängigkeit von zufälligen Ereignissen können über das Ausmaß von Korrosionserscheinungen im Allgemeinen nur Wahrscheinlichkeitsaussagen gemacht werden. Diese Informationen können als Entscheidungshilfen dienen.
Zur Bewertung der Korrosionswahrscheinlichkeit oder eines Korrosionsschadens eines bestimmten Werkstoffes in einem Wasserverteilungs- und -speichersystem müssen alle aufgeführten Einflussfaktoren und deren mögliche Wechselwirkungen betrachtet werden. Es bedarf daher in der Regel umfangreicher Untersuchungen, die durch einen Korrosionsschutz-Fachmann oder zumindest eine auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes fachlich geschulte und erfahrene Person beurteilt werden.
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Korrosionsrelevante Werte für jedes Versorgungsgebiet.
In den angehängten Tabellen sind Informationen über das korrosionsrelevante Verhalten des Trinkwassers in verschiedenen Gemeinden zusammengestellt, so dass von einem Fachmann bzw. einer Fachfrau die Einsatzmöglichkeiten verschiedener metallischer Werkstoffe in den Trinkwasser-Hausinstallationen beurteilt werden können.
Tabelle zur Werkstoffauswahl als PDF öffnen
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Tabelle zur Werkstoffauswahl als PDF öffnen
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Weich, mittel oder hart – so wird Ihr Trinkwasser nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz eingestuft.
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.
Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4 °dH)
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4 bis 14 °dH)
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht mehr als 14 °dH)
Diese drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist).
Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.
Die Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.
Gut zu wissen:
Gemäß dem jeweils aktuellen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) geben wir hiermit die einzelnen Härtebereiche bekannt:
Aus versorgungstechnischen oder wasserrechtlichen Gründen sind Umstellungen dieser Bereiche durchaus möglich; diese werden jedoch frühzeitig in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
Die auf den Waschmittel-Verpackungen gemäß Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) aufgedruckten Dosierempfehlungen sind zu beachten.
Sie haben Störungen in der Versorgung Ihres Haushaltes oder Ihres Unternehmens? Mit unserem Service-Notfalltelefon der Stadtwerke Gelnhausen helfen wir Ihnen gerne bei Ihren individuellen Problemen weiter. Schnell und zuverlässig – denn wir halten, was wir versprechen.
Bei Störungen in der Stromversorgung:
Tel.: 0800 3410134 (kostenfrei)
Bei Störungen bzgl. Wasser und Wärme:
Tel.: 06051 838-01
Der Service der Stadtwerke Gelnhausen – rufen Sie einfach an!
* 3,9 ct/min (Stand 1. Juli 2008) zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten, ab 01.03.2010 werden max. 42 Cent pro Minute berechnet.