Wasserhausanschluss

Neuanschluss, Änderung oder Bauwasseranschluss online anmelden

01

Wasserhausanschluss online anmelden

Neuen Anschluss beantragen – bequem digital und ohne Papierkram.

Die Stadtwerke Gelnhausen bieten Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit, Ihre Anmeldung für einen Neuanschluss oder die Änderung bzw. die Herstellung eines Bauwasseranschlusses im Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke Gelnhausen GmbH direkt über unser Online-Hausanschlussportal anzulegen und einzureichen.

Dies erfolgt über das Eingangsportal der EAM und führt im Verlauf der Anmeldung auf die Seite der Stadtwerke Gelnhausen GmbH.

Kontakt bei Problemen

Bei Problemen mit der Anlage senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@Stadtwerke-Gelnhausen.de.

Wichtig: Bitte teilen Sie uns eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme mit.

Wichtig:

Wichtig vor Baubeginn

Denken Sie bitte daran, den Anschluss an das Wasserversorgungsnetz rechtzeitig vor Baubeginn bei den Stadtwerken Gelnhausen zu beantragen.

Bis zu Ihrem Wasseranschluss (Hauptabsperrvorrichtung) garantieren wir als Wasserversorger für die Qualität des Trinkwassers. Die Hausinstallation und der Erhalt der Trinkwasserqualität im Gebäude fallen in den Zuständigkeitsbereich des Hauseigentümers. Für die Werkstoffauswahl der Hausinstallation muss der Rat eines zugelassenen Fachinstallateurs eingeholt werden.

02

Installateurverzeichnis

Nur eingetragene Installationsunternehmen dürfen Ihre Wasseranlage errichten oder ändern.

Nach der aktuellen „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“, die für den Versorgungsbereich der Stadtwerke Gelnhausen GmbH gültig ist, darf nach § 12 die Kundenanlage nach dem Wasser-Hausanschluss bzw. dem Wasserzähler nur von einem in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenen Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten werden.

In das zurzeit gültige Installateurverzeichnis der Stadtwerke Gelnhausen GmbH sind folgende Installationsunternehmen aktuell eingetragen:

Stand: 01/2026

03

Wasserabgabe für Bau- oder sonstige vorübergehende Zwecke

Standrohre und Bauwasserzähler auf Antrag mieten.

Standrohre

Standrohre zur Entnahme von Wasser aus öffentlichen Hydranten – etwa für Bauwasser oder andere vorübergehende Zwecke – vermieten die Stadtwerke auf Antrag.

Bauwasserzähler

Auf Antrag vermieten die Stadtwerke auch einen Bauwasserzähler. Er wird im Rohbau dort installiert, wo später der endgültige Wasserzähler sitzt. Voraussetzung ist das Antragsverfahren für den Hausanschluss. Für die Installation entstehen Kosten.

Kaution

Vor Herausgabe eines Standrohres oder Bauwasserzählers kann eine Kaution verlangt werden.

Haftung

Der Mieter haftet für Beschädigungen aller Art – am Mietgegenstand selbst und für alle Schäden, die durch dessen Gebrauch an Hydranten, Leitungseinrichtungen und Hausanschlussarmaturen (auch durch Verunreinigungen) den Stadtwerken oder Dritten entstehen.

Verlust und Rückgabe

Bei Verlust oder Beschädigung können die Stadtwerke die Kaution für Ersatz oder Reparatur einbehalten. Bei einwandfreier Rückgabe wird sie abzüglich der Kosten für das verbrauchte Wasser und der Standrohrmiete erstattet.

Zentrale Störungsannahme

Sie haben Störungen in der Versorgung Ihres Haushaltes oder Ihres Unternehmens? Mit unserem Service-Notfalltelefon der Stadtwerke Gelnhausen helfen wir Ihnen gerne bei Ihren individuellen Problemen weiter. Schnell und zuverlässig – denn wir halten, was wir versprechen.

Bei Störungen in der Stromversorgung:
Tel.: 0800 3410134 (kostenfrei)

Bei Störungen bzgl. Wasser und Wärme:
Tel.: 06051 838-01


Der Service der Stadtwerke Gelnhausen – rufen Sie einfach an!

* 3,9 ct/min (Stand 1. Juli 2008) zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten, ab 01.03.2010 werden max. 42 Cent pro Minute berechnet.