Trinkwasser ist einfach genial!
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Kaum ein Lebensmittel ist qualitativ besser – ob pur, in Kaffee und Tee oder zum Kochen.
Sie können heute in Deutschland kaum ein Lebensmittel konsumieren, das qualitativ besser ist als Trinkwasser. Und wir als Ihr Wasserversorgungsunternehmen können mit Recht behaupten, dass unser Produkt auch weltweit keinen Vergleich scheuen muss. Seine Qualität ist hervorragend, und es ist damit bestens für die Ernährung geeignet – ob pur, als Kaffee, Tee oder für die Zubereitung von Speisen.
Untersuchungen zeigen jedoch, dass wir häufig zu wenig trinken. 1,5 bis 2 Liter am Tag sollten es schon sein, um die Verluste durch Atmung, Transpiration über die Haut und Ausscheidungen auszugleichen. Bei schweißtreibenden Tätigkeiten oder höheren Umgebungstemperaturen verdoppelt oder verdreifacht sich unser Bedarf sogar. Ein großer Anteil der Flüssigkeitsaufnahme erfolgt als Kaffee und Tee. Beide tragen wenig zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs bei, weil sie die Ausscheidung von Wasser fördern.
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Kurzfilme erklären Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in wenigen Minuten.
Kurzfilme des BDEW: Wie Trinkwasser ins Haus kommt und Abwasser wieder sauber wird.
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Strenge Grenzwerte der Trinkwasserverordnung – vom Wasserwerk bis zu Ihnen nach Hause.
Das deutsche Trinkwasser zeichnet sich, auch im internationalen Vergleich, durch eine hervorragende Qualität aus.
Grundlage hierfür sind die strengen Grenz- und Vorsorgewerte der deutschen Trinkwasserverordnung. Wir als Ihr Wasserversorgungsunternehmen haben in den vergangenen Jahrzehnten alles dafür getan, dass diese Güte auch auf dem Weg vom Wasserwerk zu Ihnen erhalten bleibt. Bei Bau, Betrieb und Pflege unseres Trinkwassernetzes gelten daher höchste technische Standards.
Nur so können wir sicherstellen, dass unser Trinkwasser die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung bei Übergabe an Sie am Hausanschluss, oder genauer gesagt an der Hauptabsperrvorrichtung, einhält.
Selbstverständlich darf es auch innerhalb des Hauses nicht zu einer Verschlechterung der Trinkwasserqualität kommen. Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung im Jahr 2003 hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen hierfür noch einmal deutlicher formuliert. Nun ist auch der Hauseigentümer „Betreiber einer Wasserversorgungsanlage“.
Er und gegebenenfalls auch der Mieter sind für die Qualität des Trinkwassers zwischen der Hauptabsperrvorrichtung und den einzelnen Wasserentnahmestellen im Haus verantwortlich. Auf dem Weg durch die Hausinstallation dürfen sich die Eigenschaften des Trinkwassers nicht negativ verändern.
Damit es innerhalb des Hauses nicht zu einer Verschlechterung der Trinkwasserqualität kommt, ist das unsachgemäße „Werkeln“ an der Hausinstallation untersagt. So bestimmt es auch der Liefervertrag, den jeder Hauseigentümer mit uns, seinem Wasserversorgungsunternehmen, abgeschlossen hat. Diese Arbeiten gehören in die Hand eines sachkundigen, bei uns registrierten Installateurs.
Lediglich der Installateur kennt die ortsspezifischen Gegebenheiten, wie beispielsweise die genaue Wasserzusammensetzung, und ist über den aktuellen Stand der Technik informiert.
Innerhalb der Hausinstallation sind nur jene Materialien und Produkte zu verwenden, die das Prüfzeichen einer anerkannten Zertifizierungsstelle tragen, zum Beispiel das DIN/DVGW-Prüfzeichen.
Nur wenn die Hausinstallation fachgerecht ausgeführt wurde, haben Sie lange Freude an der Anlage und der gewünschte Komfort stellt sich auch tatsächlich ein.
Außerdem ist nur dann ein Betrieb gewährleistet, der eine Gesundheitsgefährdung ausschließt.
Hausinstallation: Bezeichnung für die Trinkwasserleitungen und Armaturen im Haus, die sich zwischen der Hauptabsperrvorrichtung und dem Punkt befinden, wo das Wasser für „den menschlichen Gebrauch“ im Gebäude entnommen wird.
Egal, wo im Haus Trinkwasser entnommen wird, die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung müssen überall eingehalten werden.
Unser Tipp: Schließen Sie mit Ihrem Installateur einen Wartungsvertrag für Ihre Wasserhausinstallation ab.
Falls Sie ein Haus neu errichten und dabei den termingerechten Anschluss Ihres Bauvorhabens an unser Trinkwassernetz sicherstellen wollen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Bei Fragen zu Ihrem Trinkwasser-Hausanschluss rufen Sie uns, Ihr Wasserversorgungsunternehmen, einfach an. Wir beraten Sie gerne.
In Deutschland kommen Bleirohre seit vielen Jahren in der Wasserversorgung nicht mehr zum Einsatz. Es ist jedoch bei Gebäuden, die vor 1973 errichtet wurden, nicht ausgeschlossen, dass es in Einzelfällen noch Hausinstallationen gibt, in denen Bleirohre verlegt sind. Blei ist ein giftiges Schwermetall. Es führt schon bei der Aufnahme geringer Mengen zu Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Appetitlosigkeit. Insbesondere Kinder sind gefährdet. Aus diesem Grund sollten Bleirohre ausgetauscht werden.
Falls Sie vermuten, dass in Ihrem Haus noch Bleileitungen verlegt sind, können Sie sich mit einer Wasseruntersuchung Gewissheit verschaffen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bei erhöhten Bleiwerten sollte das Wasser bis zum Austausch der Rohre nicht getrunken oder für die Zubereitung von Speisen und Säuglingsnahrung verwendet werden.
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Richtig mit Trinkwasser befüllen und das Wasser sachgerecht entsorgen.
Die Befüllung sollte mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz erfolgen. Gesammeltes Regenwasser aus einer Zisterne oder Grundwasser aus einem eigenen Brunnen ist i.d.R. nicht geeignet, da es häufig mikrobiologisch oder chemisch belastet ist und somit gesundheitsschädlich sein kann.
Eine Befüllung sollte mit einem Gartenschlauch über die Hausinstallation erfolgen. Die eingespeiste Wassermenge wird über den Gebäudewasserzähler abgerechnet.
Eine Poolbefüllung mit einem „privaten“ Standrohr ohne Messeinrichtung oder über die Feuerwehr ist nicht zulässig und kommt einem Diebstahl gleich.
Das Entleihen eines zugelassenen Standrohres mit Messeinrichtung zur Befüllung würde keinen Vorteil bringen, da auch für diese gemessenen Wassermengen Kanalgebühren gezahlt werden müssen und zudem Ausleihgebühren und Tagesmieten zusätzlich zu zahlen sind. Dazu kommen Gebühren für die Einholung von verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Kosten für geeignete Absicherungsmaterialien, da sich die Hydranten für die Entnahme aus dem Trinkwassernetz in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum befinden.
Für die Befüllung eines derzeit handelsüblichen Pools von 8 – 10 m³ Inhalt entstehen Kosten in Höhe von ca. 40 – 60 € und die Dauer der Befüllung über einen Gartenschlauch beträgt ca. 5 – 10 Stunden.
Gemäß eines Erlasses des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz handelt es sich bei Schwimmbadwasser um Schmutzwasser, welches über den Schmutzwasserkanal entsorgt werden muss.
Ohne behördliche Erlaubnis und ohne vorherige Behandlung (z.B. Zugabe chemischer Zusatzstoffe) darf dieses Wasser nicht auf dem eigenen Grundstück zum Versickern gebracht werden und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bei vorhandenem Trennsystem in der öffentlichen Kanalisation ist unbedingt darauf zu achten, die Ableitung in den entsprechenden Schmutzwasserkanal, und nicht den Regenwasserkanal, durchzuführen. In Zweifelsfällen bitte bei der Stadt/Gemeinde Auskunft einholen.
Aus o.g. Gründen ist eine Befüllung von Pools über einen vom Schmutzwasser befreiten Gartenwasserzähler nicht zulässig.
Trinkwasser ist kostbar und unser Lebensmittel Nr. 1. Hiermit sollte grundsätzlich sorgsam und verantwortungsvoll umgegangen werden. Dies gilt ganz besonders in den verbrauchsstarken Zeiten in den Sommermonaten bei der Verwendung im Garten und in privaten Pools; es sollte eine vorausschauende Befüllung, die nicht an heißen Tagen stattfindet, erfolgen.
Hohe Wasserverluste durch Verdunstung, unkontrollierte Überfüllung oder unsachgemäße Pflege sollten vermieden werden.
Um auch in Zukunft die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge gewährleisten zu können, ist jeder einzelne bei seinem alltäglichen Umgang mit dieser Ressource gefordert. Nur der sinnvolle und bedachte Verbrauch von Trinkwasser sichert auf Dauer die vorhandenen Wasserressourcen.
Das Informationsblatt können Sie hier als PDF herunterladen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Warum sich eine Regenwasseranlage selten rechnet – und was erlaubt ist.
Regenwassernutzungsanlagen werden oft mit dem Argument gekauft, man wolle die Ausgaben für das Trinkwasser senken und durch die eingesparten Wasserkosten auf Dauer einen Gewinn erzielen.
Die Käufer unterschätzen bei diesen Überlegungen häufig den Preis für eine vernünftig konzipierte Anlage sowie den laufenden Aufwand. Zahlreiche unabhängige Untersuchungen belegen: Der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage ist fast immer ein wirtschaftliches Zuschussgeschäft.
Wenn Sie sich für die Nutzung von Regenwasser entscheiden, müssen Sie eine dauerhafte und strikte Trennung von Trink- und Regenwasser gewährleisten. Sonst ist die Qualität Ihres Trinkwassers und damit Ihre Gesundheit gefährdet. Der Verbraucher bzw. der Hauseigentümer steht hier für die Qualität des Wassers in der Verantwortung. Beim Einbau einer entsprechenden Anlage sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Eine Regenwassernutzungsanlage ist daher vom qualifizierten Handwerk einzubauen.
Die Anlage ist vor Inbetriebnahme dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Das gilt seit dem Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung am 1. Januar 2003 ebenfalls für bestehende Regenwassernutzungsanlagen.
Das in der Regenwasserzisterne gesammelte Wasser wird in der Fachliteratur häufig als Dachablaufwasser bezeichnet. Das weist darauf hin, dass es sich in seiner Zusammensetzung deutlich von Regenwasser unterscheidet. Auf seinem Weg in die Zisterne löst das Wasser von den Dachflächen zahlreiche Verunreinigungen: Schwermetalle sowie Bakterien und Krankheitserreger.
Zur Bewässerung von Garten- und Balkonpflanzen gibt es nichts Besseres als Regenwasser – da sind sich alle Experten einig. Fangen Sie das Wasser in einer Regentonne auf. Bei einigen Dachmaterialien, etwa Bitumen und Metall, sollten Sie das gesammelte Regenwasser jedoch nicht für die Gemüsebewässerung verwenden.
Wer den Wasserhaushalt positiv beeinflussen und den natürlichen Wasserkreislauf unterstützen möchte, sollte das ablaufende Regenwasser nicht in den Kanal einleiten. Bei der Regenwasserversickerung wird dieses Wasser über die sogenannte belebte Bodenzone dem Grundwasser zugeführt.
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Vorbeugender Umwelt- und Gewässerschutz für erstklassiges Trinkwasser aus der Region.
Wir als Ihr Wasserversorgungsunternehmen machen uns in der Region stark für den vorbeugenden Umwelt- und Gewässerschutz. Dabei handeln wir in unser aller Interesse, weil wir Ihnen nur dann ein Produkt von erstklassiger Qualität anbieten können, wenn Öko-Systeme intakt und unsere „Quellen“ vor Verschmutzungen geschützt sind.
Die Wasserqualität vieler Seen und Flüsse in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. In vielen Gewässern hat die Artenvielfalt merklich zugenommen, und sie können heute wieder zum Baden genutzt werden. Dieser Erfolg ist weitgehend auf die Anstrengungen der Wasserver- und Abwasserentsorger in Deutschland zurückzuführen, die sich in den vergangenen Jahren mit Nachdruck für den vorbeugenden Gewässerschutz eingesetzt haben.
Trotzdem sind weitere Schritte für einen nachhaltigen Gewässerschutz notwendig. Die Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland setzen sich daher ausdrücklich für eine konsequente Durchsetzung des Verursacherprinzips ein – europaweit. Wer Wasser verschmutzt, soll für dessen Reinigung verantwortlich sein und für die Kosten aufkommen.
Die folgenden Tipps können helfen, unnötige Wasserverluste zu vermeiden. Dabei brauchen Sie keinesfalls Einbußen bei Hygiene und Komfort hinzunehmen.
Etwa 80 bis 90 Prozent der Kosten eines Wasserversorgungsunternehmens sind mengenunabhängige Fixkosten, dazu gehören unter anderem Aufwendungen für das Rohrleitungsnetz. Sinkt also der allgemeine Wassergebrauch, bedeutet dies einen Anstieg des Kubikmeterpreises, da die anfallenden festen Kosten auf eine kleinere Zahl von Kubikmetern umgelegt werden müssen.
Eine weitere Reduzierung des häuslichen Wassergebrauchs ist zwar denkbar, jedoch nicht in jedem Fall vorteilhaft. So muss zum Beispiel das Trinkwassernetz immer einen gewissen Wasserdurchsatz aufweisen, denn längere Standzeiten würden die Trinkwasserqualität beeinträchtigen. Das zwingt die Wasserversorgungsunternehmen zum Handeln: Sie müssen das Leitungsnetz häufiger spülen, selbstverständlich mit Trinkwasser.
Zu einer tatsächlichen Trinkwassereinsparung kommt es nicht, und die Kosten für die Reinigungsmaßnahmen werden über den Trinkwasserpreis an die Kunden weitergegeben.
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Trinkwasser aus Grund- und Quellwasser – mit Vorrang vor allen anderen Nutzungen.
Wir als Wasserversorgungsunternehmen haben die Verantwortung für Ihr Trinkwasser übernommen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser hat in Deutschland Vorrang vor allen anderen Nutzungen des Wassers. Die natürliche Verfügbarkeit der Rohwasserressourcen ist regional unterschiedlich. Trinkwasser wird aus Grund- und Quellwasser gewonnen. In vielen Regionen Deutschlands gibt es ein reichhaltiges Grundwasservorkommen.
Daher werden bundesweit gut zwei Drittel des Trinkwassers aus Grund- und Quellwasser gefördert. Dieses fördern wir in unseren Wasserwerken mit Hilfe moderner Brunnenanlagen aus Tiefen bis zu 160 Metern.
Es gibt aber auch Regionen, in denen das Grundwasser von selbst zu Tage tritt: Als Quellwasser ist es dann ebenfalls zur Trinkwassergewinnung geeignet. Die Nutzung von Oberflächenwasser aus Talsperren, Flüssen oder Seen hat ebenfalls einen bedeutenden Anteil, denn knapp dreißig Prozent des Trinkwassers werden aus diesen Ressourcen gewonnen.
Wie häufig kommt es vor, dass Sie im Alltag über Ihr Trinkwasser nachdenken? Vermutlich eher selten.
Für uns alle gehört Trinkwasser zu den Selbstverständlichkeiten des Lebens wie die Luft zum Atmen. Beim Trinken setzen Sie eine einwandfreie Qualität voraus. Wenn Sie duschen, vertrauen Sie darauf, dass der belebende Wasserstrahl nicht plötzlich unterbrochen wird. Auch beim Waschen Ihrer Kleidung erwarten Sie ein sauberes Ergebnis.
Damit Sie diese Lebensqualität täglich genießen können, ist eine Trinkwasserversorgung auf hohem Niveau erforderlich, sind Menschen notwendig, die sich für Ihr Trinkwasser engagieren.
Eine hohe Trinkwassergüte, die Einhaltung strenger Grenzwerte, eine umfassende Überwachung der Trinkwasserqualität, der Bau und Betrieb sowie die kontinuierliche Pflege des Rohrnetzes – das alles ist nicht zum Nulltarif zu haben. Qualität hat schließlich immer ihren Preis, muss aber nicht teuer sein: Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Gelnhausen kostet ein Kubikmeter (1.000 Liter) 2,02 € – ein Liter damit nur den Bruchteil von einem Cent.
Mit den Einnahmen aus dem Trinkwasserverkauf müssen wir als Versorgungsunternehmen alle unsere Kosten decken, Investitionen tätigen, unsere Mitarbeiter entlohnen, Energie einkaufen und vieles mehr. Eine Subventionierung des Wasserpreises, beispielsweise durch die Kommune, gibt es nicht.
Damit das Trinkwasser auf dem Weg vom Wasserwerk bis zu Ihnen nach Hause nicht an Qualität verliert, gelten bei Bau und Pflege unseres Trinkwassernetzes höchste technische Standards. Wir können daher die Güte unseres Produktes bis zum Wasserzähler garantieren. Doch auch innerhalb des Hauses darf das Trinkwasser nicht negativ verändert werden, es gelten ebenfalls die Bestimmungen und Grenzwerte der Trinkwasserverordnung. Hier ist der Hauseigentümer verantwortlich.
Die gleich bleibende Qualität unseres Produktes wird durch unsere laufenden Kontrollen garantiert – im Wassereinzugsgebiet, im Wasserwerk, in unserem Trinkwassernetz und auch direkt bei unseren Kunden. Darüber hinaus unterliegen wir der Überwachung durch zahlreiche Aufsichtsinstanzen. Die Wasserqualität wird beispielsweise regelmäßig durch das zuständige Gesundheitsamt überprüft.
Sie haben Störungen in der Versorgung Ihres Haushaltes oder Ihres Unternehmens? Mit unserem Service-Notfalltelefon der Stadtwerke Gelnhausen helfen wir Ihnen gerne bei Ihren individuellen Problemen weiter. Schnell und zuverlässig – denn wir halten, was wir versprechen.
Bei Störungen in der Stromversorgung:
Tel.: 0800 3410134 (kostenfrei)
Bei Störungen bzgl. Wasser und Wärme:
Tel.: 06051 838-01
Der Service der Stadtwerke Gelnhausen – rufen Sie einfach an!
* 3,9 ct/min (Stand 1. Juli 2008) zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten, ab 01.03.2010 werden max. 42 Cent pro Minute berechnet.