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Der Basis-Doppeltarif

Das Standardprodukt für die Grund- und Ersatzversorgung

Hier berechnen wir allen Kunden einen Grundpreis von 183,32 €/Jahr (brutto – inkl. 19 % Umsatzsteuer) sowie einen Arbeitspreis pro kWh im HT von 37,12 und im NT von 33,76 Cent (brutto – inkl. Stromsteuer von 2,05 Cent und 19 % Umsatzsteuer). Preisstand 01.02.2026.
Nutzen Sie die Vorteile einer Einzugsermächtigung.

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Rechenbeispiele Basis-Doppeltarif

Ihr monatlicher Abschlag bei typischem Jahresverbrauch.

Basis-Doppeltarif

Rechenbeispiel Basis-Doppeltarif ab 01.02.2026
z. B. Privatkunden mit durchschnittlichem Jahresverbrauch von 3.000 kWh

107,64 €

monatliche Abschlagszahlung

Arbeitspreis inkl. Stromsteuer und USt 2.250 kWh im HT (75%) x 37,12 ct/kWh:
835,38 EUR

750 kWh im NT (25%) x 33,76 ct/kWh:
253,20 EUR

Jahresgrundpreis inkl. USt:
183,32 EUR

Basis-Doppeltarif

Rechenbeispiel Basis-Tarif ab 01.02.2026
z. B. Privatkunden mit durchschnittlichem Jahresverbrauch von 7.000 kWh

231,81 €

monatliche Abschlagszahlung

Arbeitspreis inkl. Stromsteuer und USt 5.250 kWh im HT (75%) x 37,12 ct/kWh:
1.948,80 EUR

1.750 kWh im NT (25%) x 33,76 ct/kWh:
649,60 EUR

Jahresgrundpreis inkl. USt:
183,32 EUR

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Hinweis: In dem Rechenbeispiel wird ein Verbrauchsanteil im Hochtarif von 75 % (HT-Anteil) und im Niedertarif von 25 % (NT-Anteil) zugrunde gelegt. Der Anteil im Hochtarif und Niedertarif ist abhängig vom individuellen Verbrauchsverhalten des Kunden, dieser kann von dem Beispiel abweichen.

Preise: Stand 01.02.2026

Gut zu wissen:

Schwachlastregelung

Sofern ein nennenswerter Anteil des Stromverbrauchs in die lastschwache Nachtzeit (von 22.00 bis 6.00 Uhr) fällt, bringt die Schwachlastregelung Vorteile. Für solche Fälle halten wir einen Zweittarifzähler und das dazugehörige Tarifsteuergerät bereit.

In der Schwachlastzeit ist ein geringerer Arbeitspreis zu zahlen, allerdings verbunden mit einem leicht erhöhten Arbeitspreis in der Tageszeit.

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Stadtwerke Gelnhausen GmbH
Ein Unternehmen der EAM-Gruppe
Philipp-Reis-Straße 1-3
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 838-01
Telefax: 06051 838-4756
E-Mail: info@stadtwerke-gelnhausen.de

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Bei Störungen in der Stromversorgung:
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Der Service der Stadtwerke Gelnhausen – rufen Sie einfach an!

* 3,9 ct/min (Stand 1. Juli 2008) zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten, ab 01.03.2010 werden max. 42 Cent pro Minute berechnet.