Aktuell sind keine An- und Abmeldungen von Stromverträgen möglich.

Hintergrund hierfür ist eine neue Regelung im Energiemarkt, die insbesondere Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter betrifft: der 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Diese Änderung tritt ab dem 06.06.2025 in Kraft und ermöglicht zwar einen schnelleren Wechsel des Energieanbieters, bringt aber auch neue Regelungen mit sich – besonders beim Einzug in eine neue Wohnung. Auf Grund der systemseitigen Umsetzung ist bereits ab dem 15.05.2025 keine Marktkommunikation zwischen den Netzbetreibern und Energielieferanten möglich, so dass wir keine An- und Abmeldungen für Stromverträge entgegennehmen können.

Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?

Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags ist es zwingend erforderlich, sich rechtzeitig bei einem Energielieferanten anzumelden – idealerweise vor dem Einzug. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Energieversorgung weiterhin über den Vormieter oder – im Falle eines Leerstands – über den Vermieter läuft. Dies kann zu unnötigen Kosten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.

Was ändert sich konkret im Anmeldeprozess?

Für Fragen steht Ihnen gerne unser Kundenservice per Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Zentrale Störungsannahme

Sie haben Störungen in der Versorgung Ihres Haushaltes oder Ihres Unternehmens? Mit unserem Service-Notfalltelefon der Stadtwerke Gelnhausen helfen wir Ihnen gerne bei Ihren individuellen Problemen weiter. Schnell und zuverlässig – denn wir halten, was wir versprechen.

Bei Störungen in der Stromversorgung:
Tel.: 0800 3410134 (kostenfrei)

Bei Störungen bzgl. Wasser und Wärme:
Tel.: 06051 838-01


Der Service der Stadtwerke Gelnhausen – rufen Sie einfach an!

* 3,9 ct/min (Stand 1. Juli 2008) zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten, ab 01.03.2010 werden max. 42 Cent pro Minute berechnet.