Strom für Ihr Unternehmen

von Ihrem regionalen Partner für Versorgungskonzepte

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Individuelle Versorgungskonzepte für Unternehmen: Stadtwerke Gelnhausen als verlässlicher Partner.

Strom für Unternehmen, Gewerbe und Landwirtschaft – mit attraktivem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Stadtwerke Gelnhausen bieten Unternehmen individuelle Versorgungskonzepte mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis. Unser Basis-Tarif sichert die Grundversorgung für Ihr Unternehmen, Gewerbe oder Ihre Landwirtschaft. Die Stadtwerke Gelnhausen sind darauf eingestellt, diesen Anspruch immer wieder aufs Neue zu erfüllen. Für umfassende Beratung und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder vor Ort in Gelnhausen zur Verfügung.

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Rund um die Uhr und aus der Region – Strom der Stadtwerke Gelnhausen

Passende Tarife auch für große Strommengen – nach genauer Analyse Ihres Bedarfs.

Ob für Ihr Geschäft, Ihre Büroräume oder Ihren industriellen Großbetrieb – wir bieten Ihnen auch für die Nutzung von großen Strommengen einen passenden Tarif. Dabei steht eine genaue Analyse der Gegebenheiten Ihres Unternehmens im Vordergrund, um Ihnen das perfekte Angebot zu machen.

Profitieren auch Sie von unseren speziellen Tarifen für Geschäftskunden und wir erstellen direkt Ihr persönliches Angebot. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort in Gelnhausen – wir freuen uns auf Sie!

So sieht Ihre Stadtwerke-Gelnhausen-Rechnung aus!

In vier Schritten durch Ihre Stromrechnung – von der Übersicht bis zum Umsatzsteuersaldo.

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Auf der ersten Seite finden Sie die wichtigsten Informationen Ihrer Rechnung übersichtlich zusammengefasst.

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Hier sehen Sie, wie sich Ihr Rechnungsbetrag zusammensetzt – mit den Einzelaufstellungen zu Verbrauch und Abrechnung Ihres Tarifmodells.

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Jeder Abrechnungsblock endet mit dem Nettobetrag und der zugehörigen Umsatzsteuer. Zusätzlich werden die Umsatzsteueranteile der Teilbeträge ausgewiesen.

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Hier finden Sie den steuerlich wirksamen Umsatzsteuersaldo aus Gesamtumsatzsteuer abzüglich bereits gezahlter Umsatzsteuer sowie abschließend die Hinweise zur Stromkennzeichnung.

Basis-Eintarif

Die Grundversorgung für Unternehmen, Gewerbe und Landwirtschaft.

Hier berechnen wir allen Kunden einen Grundpreis von 183,32 €/Jahr (brutto – inkl. 19 % Umsatzsteuer) sowie einen Arbeitspreis pro kWh von 36,51 Cent (brutto – inkl. 19 % Umsatzsteuer). Nutzen Sie die Vorteile einer Einzugsermächtigung.

3.000 kWh:

Rechenbeispiel Basis-Tarif ab 01.02.2026
z. B. Landwirtschaft mit durchschnittlichem Jahresverbrauch von 3.000 kWh, ohne Schwachlastregelung

89,54 €

monatliche Abschlagszahlung

Arbeitspreis netto 3.000 kWh/Jahr x 30,68 ct/kWh:
920,40 EUR

Jahresgrundpreis netto:
154,05 EUR

15.000 kWh:

Rechenbeispiel Basis-Tarif ab 01.02.2026
z. B. Gewerbebetrieb mit 15.000 kWh durchschnittlichem Jahresverbrauch, ohne Schwachlastregelung

396,34 €

monatliche Abschlagszahlung

Arbeitspreis netto 15.000 kWh/Jahr x 30,68 ct/kWh:
4.602,00 EUR

Jahresgrundpreis netto:
154,05 EUR

Gut zu wissen:

Schwachlastregelung

Sofern ein nennenswerter Anteil des Stromverbrauchs in die lastschwache Nachtzeit (von 22.00 bis 6.00 Uhr) fällt, bringt die Schwachlastregelung Vorteile. Für solche Fälle halten wir einen Zweittarifzähler und das dazugehörige Tarifsteuergerät bereit.

In der Schwachlastzeit ist ein geringerer Arbeitspreis zu zahlen, allerdings verbunden mit einem leicht erhöhten Arbeitspreis in der Tageszeit.

Rechtliche Grundlagen Ersatzversorgung

Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden

Ihre Stromversorgung bleibt gesichert – auch ohne Liefervertrag oder wenn Ihr Lieferant ausfällt.

 Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die Stadtwerke Gelnhausen GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn:

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

Stromversorgung für Gewerbe und Unternehmen

Nicht‐Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Gelnhausen beliefern wir Sie als Nicht-Haushaltskunden in der Niederspannungsebene im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden entnehmen Sie bitte unserer anl. Aufstellung.

So geht es nach der Ersatzversorgung weiter

Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.

Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromliefervertrag mit uns abschließen. Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner Volker Klaft unter der Telefonnummer 0 60 51 – 8 38-48 83 zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.

Zentrale Störungsannahme.

Sie haben Störungen in der Versorgung Ihres Haushaltes oder Ihres Unternehmens? Mit unserem Service-Notfalltelefon der Stadtwerke Gelnhausen helfen wir Ihnen gerne bei Ihren individuellen Problemen weiter. Schnell und zuverlässig – denn wir halten, was wir versprechen.

Bei Störungen in der Stromversorgung:

Tel.: 0800 3410134 (kostenfrei)

Bei Störungen bzgl. Wasser und Wärme:

Tel.: 06051 838-01

Zentrale Störungsannahme

Sie haben Störungen in der Versorgung Ihres Haushaltes oder Ihres Unternehmens? Mit unserem Service-Notfalltelefon der Stadtwerke Gelnhausen helfen wir Ihnen gerne bei Ihren individuellen Problemen weiter. Schnell und zuverlässig – denn wir halten, was wir versprechen.

Bei Störungen in der Stromversorgung:
Tel.: 0800 3410134 (kostenfrei)

Bei Störungen bzgl. Wasser und Wärme:
Tel.: 06051 838-01


Der Service der Stadtwerke Gelnhausen – rufen Sie einfach an!

* 3,9 ct/min (Stand 1. Juli 2008) zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten, ab 01.03.2010 werden max. 42 Cent pro Minute berechnet.