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Als Ihr regionaler Versorger für Strom haben wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Hinweise und Veröffentlichungspflichten zusammengestellt. Diese Informationen, von der Stromgrundversorgungsverordnung bis hin zur Stromkennzeichnung, finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind wir als Lieferant verpflichtet, Sie über neue Vorgaben im Messstellenbetrieb zu informieren.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Der Messstellenbetreiber bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen Ort, Art, Zahl und Größe der Messeinrichtungen und, soweit erforderlich, der Steuerungseinrichtungen. Für die Erfüllung seiner Aufgaben müssen Sie ihm den Zutritt zum Ort der Messeinrichtung gestatten.
Sie haben gegenüber dem Messstellenbetreiber einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in Ihre Mess- und Verbrauchsdaten (z.B. frühere Verbrauchswerte oder aktuelle Messinformationen). Ihr Messstellenbetreiber ist Ihrer Jahresrechnung zu entnehmen. Auf dessen Homepage erhalten Sie Informationen dazu, wie Ihnen diese Daten zur Verfügung gestellt werden und wie Ihnen der entsprechende Zugang ermöglicht wird.
Falls bei Ihnen ein iMSys‑Zähler verbaut ist oder wird, können Sie das Formblatt gemäß § 54 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hier herunterladen.
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Folgende Veröffentlichungen bieten wir Ihnen zum Download
Sie haben Störungen in der Versorgung Ihres Haushaltes oder Ihres Unternehmens? Mit unserem Service-Notfalltelefon der Stadtwerke Gelnhausen helfen wir Ihnen gerne bei Ihren individuellen Problemen weiter. Schnell und zuverlässig – denn wir halten, was wir versprechen.
Bei Störungen in der Stromversorgung:
Tel.: 0800 3410134 (kostenfrei)
Bei Störungen bzgl. Wasser und Wärme:
Tel.: 06051 838-01
Der Service der Stadtwerke Gelnhausen – rufen Sie einfach an!
* 3,9 ct/min (Stand 1. Juli 2008) zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten, ab 01.03.2010 werden max. 42 Cent pro Minute berechnet.